Die erste Zeit danach
Innerhalb
der ersten 8 Wochen nach der Geburt haben Sie,
unabhängig vom Geburtsort, Anspruch auf Hebammenbetreuung.
Wenn ich Sie zu Hause besuche,
unterstütze ich Sie beim Stillen, überwache
die Rückbildung und gebe Tipps zur Neugeborenenpflege
und führe ebenfalls das empfohlene Stoffwechselscreening
bei Ihrem Kind durch.
Um die Qualität meiner
Betreuung zu gewährleisten, begrenze ich die
Zahl meiner Anmeldungen. Daher ist es ratsam, schon
in der Schwangerschaft einen Kennenlern-Termin zu
vereinbaren. Die Kosten für Hebammenhilfe trägt
Ihre Krankenkasse. |